• Wenn der Toaster den Geist aufgibt.
    Entsorgung von Elektro- und Elektronikschrott

    Seit am 13. August 2005 das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in Kraft trat, müssen Elektro(-nik)-Altgeräte in Deutschland getrennt gesammelt werden. Das Gesetz soll dazu beitragen, dass die stetig wachsenden Berge von Elektroschrott nicht mehr im Restabfall oder sogar achtlos in der Umwelt landen. Daher dürfen Altgeräte auf keinen Fall mit dem Restabfall oder über die Wertstofftonne entsorgt werden. Das gilt auch für Kleingeräte wie Föhn, Toaster, Handy oder Rasierapparat.

  • Zentrale Sammelstelle in Selm

    Für die Abgabe von Elektro(-nik)-Altgeräten hat die Stadt Selm eine zentrale Sammelstelle eingerichtet. Am Wertstoffhof in Selm können folgende Elektrogeräte aus privaten Haushalten kostenlos abgegeben werden:

    • Haushaltsgroßgeräte
      Elektroherde, Wasch- und Spülmaschinen, Kühlschränke, Wäschetrockner, Klimageräte etc.
       
    • Haushaltskleingeräte
      Staubsauger, Teppichkehrmaschinen, Mühlen, Bügeleisen, Toaster, Fritteusen, Waagen, Kaffeemaschinen, elektrische Messer und Zahnbürsten, Wecker, Haartrockner, elektrische Koch- und Heizplatten, elektrische Ventilatoren etc.
       
    • Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik
      Großrechner, Minicomputer, PCs und Laptops (einschließlich Bildschirm, Tastatur und Maus), Drucker, Kopiergeräte, Anrufbeantworter, Telefone, Faxgeräte etc.
       
    • Geräte der Unterhaltungselektronik
      Radio- und Fernsehgeräte, Videokameras und Videorecorder, HiFi-Anlagen, elektrische Musikinstrumente, Audioverstärker etc.
       
    • Beleuchtungskörper
      Stabförmige und Kompakt-Leuchtstofflampen (Energiesparlampen), Entladungslampen, Leuchten für Leuchtstofflampen und sonstige Beleuchtungskörper. Ausnahme: Leuchten und herkömmliche Glühlampen in Haushalten.
       
    • Elektronische Werkzeuge
      Bohrmaschinen, Sägen, Nähmaschinen, Geräte zum Bearbeiten von Holz, Metall und sonstigen Werkstoffen, Schweiß- und Lötwerkzeuge, elektrische Rasenmäher etc.
       
    • Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte
      Elektrische Eisenbahnen oder Autorennbahnen, Videospielkonsolen, Videospiele, Sportausrüstungen mit elektrischen oder elektronischen Bauteilen etc.

Diese Geräte gehören nicht in die Elektro(-nik)-Altgeräte-Sammlung

  • Die folgenden Produkte nehmen wir am Wertstoffhof nicht an. Sie müssen gesondert entsorgt werden. Bitte entsorgen Sie nachfolgende Geräte gemäß den Angaben der GWA.

      • CDs
      • Batterien und Akkumulatoren
      • Blutzuckermessgeräte
      • Nachtspeicheröfen

  • Abholung über die Sperrmüllabfuhr

    Im Rahmen der Sperrmüllabfuhr können Sie Ihre alten Elektro(-nik)-Großgeräte auch in haushaltsüblichen Mengen abholen lassen. Stellen Sie diese möglichst getrennt vom übrigen Sperrmüll bereit, da zum Abtransport verschiedene Fahrzeuge zum Einsatz kommen.

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